Infos Covid-19

Gemäß der Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist ab dem 23.02.2022 bei einem Besuch ein 3G (Geimpft, Genesen, Getestet)- Nachweis vorzuweisen. 

Ausnahmen:
- Bei Schülerinnen und Schülern bis 17 Jahren reicht der Schülerausweis als Nachweis (In den Ferien muss jedoch bei Kindern ab 7 Jahren ein negativer Schnelltest vorgelegt werden).

Bitte beachten Sie die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in den Innenräumen. Beim Bespielen der Eisstockbahnen muss keine Maske getragen werden.